Beiträge an Vereine und Verbände

Antragsberechtigte Rechtssubjekte: Die Gemeindeverwaltung kann Beiträge an folgende Rechtssubjekte, die...

Veröffentlichungsdatum:

12.02.2024

Lesedauer

1 Minute

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Mit der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages werden Beiträge für die Förderung und Unterstützung von verschiedenen Vereinstätigkeiten vorgesehen.

Die Ansuchen um die Gewährung ordentlicher Beiträge sind innerhalb 31. März des laufenden Jahres einzureichen.

Die Ansuchen um die Gewährung außerordentlicher Beiträge sind wenn möglich auch innerhalb des obengenannten Termins einzureichen, können aber auch im Laufe des Jahres vorgelegt werden. Die Gewährung von Beiträgen, die erst im Laufe des Jahres beantragt werden, können natürlich nur im Rahmen der verfügbaren Geldmittel berücksichtigt werden.

Die außerordentlichen Beiträge werden aufgrund der Notwendigkeit von Fall zu Fall geprüft und behandelt.

Für sämtliche Ansuchen sind ausschließlich die beiliegenden Vordrucke zu verwenden.

         

Formulare                                                                      

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Zuletzt aktualisiert: 26.03.2024, 11:21 Uhr

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