Bekanntmachung: Abänderung Bauleitplan

Im Sinne des Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben...

Veröffentlichungsdatum:

04.04.2024

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Bekanntmachung: Abänderung Bauleitplan

Im Sinne des Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird bekanntgegeben:
Bei der nächsten Gemeindeausschusssitzung wird die Abänderung des Bauleitplanes „Neuabgrenzung der bestehenden Zone für öffentliche Einrichtungen - Verwaltung und öffentliche Dienstleistung – Recyclinghofbehandelt“.
Beschluss samt Unterlagen werden an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 10 Tage lang veröffentlicht.
Innerhalb dieser Frist können die Betroffenen bei der Gemeinde ihre Anmerkungen zum Planentwurf einbringen.

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HAUPTSTRASSE 8, 39019 TIROL

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Zuletzt aktualisiert: 08.04.2024, 09:52 Uhr

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