Unterstützung der Bürger bei der Beantragung des SPID

Bekanntlich dürfen ab März 2018 die E-Gov-Accounts für den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr verwendet werden.

 

Veröffentlichungsdatum:

14.01.2019

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Bekanntlich dürfen ab März 2018 die E-Gov-Accounts für den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr verwendet werden. An deren Stelle tritt der SPID als einzige digitale Identität für die Zugriffe auf alle Online-Dienste der Gemeinden, des Landes und des Staates.

Anbei finden Sie eine Anleitung, welche Sie bei der Beantragung des SPID unterstützen soll.

Siehe https://posteid.poste.it/

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Zuletzt aktualisiert: 26.03.2024, 11:52 Uhr